Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Gemeindetag Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.gemeindetag-bw.de.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a)    Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG   

Ein Angebot in Leichter Sprache mit den wichtigsten Inhalten zur Homepage und zur Navigation steht zur Verfügung.

Bildslider auf der Startseite unter www.gemeindetag-bw.de: Bilder rotieren automatisch.

Die auf der Webseite vorhandenen pdf- und Word-Dokumente sind teilweise noch nicht barrierefrei. Neue Dokumente sollen barrierefrei eingestellt werden.

b)    Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht barrierefrei:

Eine Google Maps–Karte wurde zur Anfahrtsbeschreibung eingebunden. Anfahrtsbeschreibung wird extra als Textform zur Verfügung gestellt.
•    Anfahrt

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.10.2020 durch den Gemeindetag Baden-Württemberg im Rahmen einer Selbstbewertung erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 12.05.2026 aktualisiert.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann melden Sie sich gerne per E-Mail, Telefon oder Post bei uns:

Gemeindetag Baden-Württemberg
Panoramastraße 31
70174 Stuttgart
Telefon +49 (0)711 22 57 2 – 0
E-Mail: presse@gemeindetag-bw.de

 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Pressestelle des Gemeindetags Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Pressestelle des Gemeindetags Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.

Der Kontakt lautet:

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.