Umstellung auf § 2b UStG
Die verpflichtende Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz bringt für Kommunen grundlegende Veränderungen in der umsatzsteuerlichen Behandlung ihrer Leistungen mit sich.
Die verpflichtende Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz bringt für Kommunen grundlegende Veränderungen in der umsatzsteuerlichen Behandlung ihrer Leistungen mit sich.
Die kommunalen Landesverbände konnten in Verhandlungen mit der Landesregierung und durch die neugefasste Verwaltungsvorschrift Schulbau (VwV Schulbau) wichtige Verbesserungen erreichen.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 die bisherigen Regelungen zur Einheitsbewertung für die Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft.
Die Kommunalfinanzen befinden sich in einer historisch schlechten Lage, die vielerorts die Erfüllung gesetzlicher und freiwilliger Aufgaben deutlich erschwert.
Die aktuelle Berichterstattung zur finanziellen Lage der Kommunen zeichnet ein zunehmend alarmierendes Bild. Hohe negative Finanzierungssalden, wachsende Investitionsrückstände, aufgebrauchte Rücklagen sowie steigende Verschuldung und Liquiditätsengpässe prägen vielerorts die Haushaltslage – auch in Baden-Württemberg.