Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler ab dem Schuljahr 2026/27

 

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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, Copyright Adobe Stock Foto

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen soll ab dem Schuljahr 2026/27 landesweit gelten und stellt einen bedeutenden Baustein der Bildungs‑ und Familienpolitk in Baden‑Württemberg dar. Er zielt darauf ab, allen Familien die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder verlässlich bis in den Nachmittag hinein betreuen und fördern zu lassen. Damit begleitet Baden‑Württemberg die bundesrechtliche Entwicklung in Richtung flächendeckender Ganztagsangebote und stärkt Bildungsgerechtigkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kommunale Landesverbände, darunter der Gemeindetag Baden‑Württemberg, haben wiederholt darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des Rechtsanspruchs erhebliche Herausforderungen mit sich bringt. In zahlreichen Gemeinden fehlen derzeit nicht nur geeignete Räume, sondern insbesondere ausreichend pädagogische Fachkräfte, um die Angebote tatsächlich in ganztägiger Form realisieren zu können. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeindetag bereits mehrfach betont, dass die Sicherstellung der notwendigen Rahmenbedingungen – etwa zur Finanzierung, Personalgewinnung und Infrastruktur – entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung ist. 

Weitere Einschätzungen zur Umsetzbarkeit und Informationen finden Sie im Mitgliederbereich unseres Verbands.

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Monika Tresp
Ihre Ansprechpartnerin zum Thema:
Referentin Monika Tresp

Tel.: +49 (0)711 225 72 - 75
E-Mail:
monika.tresp@gemeindetag-bw.de 
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