Seit 2019 bildet die E-Government-Vereinbarung zwischen dem Land und den Kommunen die Grundlage für die Zusammenarbeit bei der Verwaltungsdigitalisierung in Baden-Württemberg. Darin sind zentrale Prinzipien, Zuständigkeiten und Finanzierungsfragen geregelt, die für die Umsetzung digitaler Verwaltungsleistungen von großer Bedeutung sind.
Vor dem Hintergrund neuer gesetzlicher Anforderungen – etwa durch das Onlinezugangsgesetz sowie fortschreitende Digitalisierungsinitiativen auf Bundes- und Landesebene – wurde die Vereinbarung überarbeitet, neu gefasst und im März 2026 von allen beteiligten Akteuren unterschrieben. Ziel der neuen Vereinbarung ist es, die Zusammenarbeit weiter zu konkretisieren, Prozesse zu vereinfachen und die Kommunen bei der Umsetzung digitaler Angebote noch besser zu unterstützen.
Die stets aktuelle Fassung der E-Government-Vereinbarung sowie weiterführende Einordnungen stellt der Gemeindetag in seinem Mitgliederbereich zur Verfügung.
Referent Daniel Krötz
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