Grundsteuerreform

 

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 die bisherigen Regelungen zur Einheitsbewertung für die Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft. In der Folge wurde die Grundsteuer zum 1. Januar 2025 neu geregelt; in Baden-Württemberg erfolgt die Erhebung auf Grundlage des Landesgrundsteuergesetzes.

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Steuerreform, Copyright Adobe Stock Foto

Die Umsetzung der Grundsteuerreform stellte auch für die Kommunen eine erhebliche organisatorische Herausforderung dar. Der Gemeindetag hat seine Mitglieder dabei von Beginn an mit verschiedensten Informationen und Materialien unterstützt. Dazu hat er zusätzlich zu den jährlichen Tagungen der Arbeitsgemeinschaften der Steueramtsleiter/-innen und Steuersachbearbeiter/-innen, bei denen die Grundsteuerreform in den letzten Jahren im Mittelpunkt stand, zwei gesonderte Informationsveranstaltung organisiert, die sich ausschließlich mit Fragen zu Grundsteuerreform befassten.

Aktuelle Informationen zum Thema finden Sie in unserem Mitgliederbereich hier.

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Sandra Luz
Ihre Ansprechpartnerin zum Thema:
Referentin Sandra Luz

Tel.: +49 (0)711 225 72 - 41
E-Mail:
sandra.luz@gemeindetag-bw
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