Die verpflichtende Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz bringt für Kommunen grundlegende Veränderungen in der umsatzsteuerlichen Behandlung ihrer Leistungen mit sich. Insbesondere die Abgrenzung zwischen hoheitlicher Tätigkeit und unternehmerischem Handeln sowie die Anpassung interner Prozesse und Strukturen stellen viele Verwaltungen vor große Herausforderungen.
Nachdem die Übergangsfrist in der Vergangenheit mehrfach verlängert wurde, ist davon auszugehen, dass die Kommunen spätestens zum 01.01.2027 auf die neue Rechtslage umstellen müssen. Entsprechend gewinnt die rechtzeitige Vorbereitung – etwa durch Bestandsaufnahmen, Vertragsprüfungen und organisatorische Anpassungen – weiter an Bedeutung.
Aktuelle Informationen, Praxishinweise und Arbeitshilfen zum Thema finden Sie im Mitgliederbereich.
Referent Philipp Seeger
Tel.: +49 (0)711 225 72 - 96
E-Mail: philipp.seeger@gemeindetag-bw.de