Zum 01.01.2026 trat das neue Landesgaststättengesetz (LGastG) in Baden-Württemberg in Kraft. Mit der Neufassung verfolgt das Land das Ziel, das bestehende Gaststättenrecht zu modernisieren und ein schlankes sowie praxistaugliches Regelwerk zu schaffen. Dabei sollen insbesondere Verfahren vereinfacht, bürokratische Hürden reduziert und die Zuständigkeiten klarer gefasst werden.
Für die kommunalen Ordnungsbehörden ergeben sich daraus verschiedene Anpassungsbedarfe, etwa bei Genehmigungsprozessen, Kontrollaufgaben und der praktischen Umsetzung vor Ort. Der Gemeindetag begleitet den Umstellungsprozess intensiv und unterstützt seine Mitglieder bei der Einordnung der neuen gesetzlichen Regelungen sowie deren Anwendung in der Praxis.
In unserem Mitgliederbereich steht eine strukturierte Sammlung der bisher vorliegenden Arbeitsmaterialien, Unterstützungsangebote und Hintergrundinformationen zur Verfügung. Diese Sammlung wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert.
Referent Stefan Braun
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