Das Land hat für die laufende Legislaturperiode eine Novellierung des Feuerwehrgesetzes von Baden-Württemberg angekündigt. Ziel ist es, den rechtlichen Rahmen für das Feuerwehrwesen an aktuelle Anforderungen anzupassen und die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren langfristig zu sichern. Dabei könnten unter anderem Fragen der Organisation, der Finanzierung, der Ausstattung sowie der Gewinnung und Bindung von Einsatzkräften eine Rolle spielen.
Für die Städte und Gemeinden als Träger der Feuerwehren ist die Weiterentwicklung des Feuerwehrgesetzes von großer Bedeutung, da sie unmittelbar für die Sicherstellung des Brandschutzes und der Gefahrenabwehr verantwortlich sind. Der Gemeindetag wird den Gesetzgebungsprozess eng begleiten und die Interessen der Kommunen in die Diskussion einbringen.
Über aktuelle Entwicklungen wird der Gemeindetag seine Mitglieder laufend informieren.
Referent Wolfram Stähle
Tel.: +49 (0)711 225 72 - 59
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