Inklusion

 

Bild
Symbolbild Menschenkette für Integration

Übersicht über wichtige kommunalrelevante Rechtsgrundlagen, Anlaufstellen und Unterlagen zum Thema Inklusion und Barrierefreiheit

 

Übersicht für kommunale Akteure in Baden-Württemberg

Diese Übersicht dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtstexte sollten stets in ihrer jeweils aktuellen Fassung genutzt werden.

Warum diese Übersicht?

Kommunen sind in vielfacher Weise unmittelbar durch das Behindertenrecht gebunden: als öffentliche Stellen im Sinne der Gleichstellungsgesetze, als Träger von Verwaltungsverfahren, Websites und Apps, als Arbeitgeber sowie – in den Stadt- und Landkreisen – als Träger kommunaler Behindertenbeauftragter. Die folgende Übersicht bündelt die wichtigsten Rechtsgrundlagen auf internationaler, europäischer, Bundes- und Landesebene und verlinkt auf die Fundstellen zum Download.

UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Worum geht es: Völkerrechtlicher Vertrag der Vereinten Nationen, der Menschen mit Behinderungen als gleichberechtigte Träger von Menschenrechten anerkennt statt sie als „Kranke“ zu betrachten. Warum relevant für Kommunen: Bildet die normative Grundlage aller nachfolgenden Bundes- und Landesgesetze; Kommunen sind über Art. 4 Abs. 5 UN-BRK unmittelbar an die Konvention gebunden.
Gesetzestext im Bundesgesetzblatt (PDF)

 

Bundesrecht

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Worum geht es: Verbietet die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen und regelt Barrierefreiheit, Leichte Sprache und Gebärdensprache für Bundesstellen. Warum relevant für Kommunen: Entfaltet über die Landesgleichstellungsgesetze (L-BGG) mittelbar auch Wirkung für Kommunen und bildet die Grundlage der BITV 2.0. 
Gesetzestext des BGG auf gesetze-im-internet.de

Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Worum geht es: Artikelgesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen; reformiert vor allem das Eingliederungshilferecht. Warum relevant für Kommunen: Für Stadt- und Landkreise als Träger der Eingliederungshilfe/Sozialhilfe von zentraler praktischer Bedeutung (Fallmanagement, Teilhabeplanung). 
Gesetzestext des BTHG auf gesetze-im-internet.de (PDF)

SGB IX

Worum geht es: Zentrales Leistungsgesetz für Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Eingliederungshilfe und Schwerbehindertenrecht. Warum relevant für Kommunen: Grundlage für kommunale Aufgaben in der Sozial- und Jugendhilfe sowie bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im eigenen Personalkörper. 
Gesetzestext des SGB IX auf gesetze-im-internet.de (PDF)

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

Worum geht es: Verlangt barrierefreie Websites, Apps und elektronische Verwaltungsabläufe des Bundes nach EN 301 549 / WCAG 2.1. Warum relevant für Kommunen: Dient Landesbehörden und Kommunen als fachliche Orientierung, da die L-BGG-DVO inhaltlich vergleichbare Anforderungen stellt. 
Gesetzestext der BITV 2.0 auf gesetze-im-internet.de (PDF) 
Weitere Informationen auf bik-fuer-alle.de

Hinweis – Was ist WCAG? Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind internationale Richtlinien des World Wide Web Consortiums (W3C) mit konkreten, prüfbaren Erfolgskriterien für barrierefreie Webinhalte (u. a. Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Robustheit). WCAG 2.1 ist selbst kein Gesetz, wird aber über die europäische Norm EN 301 549 in BITV 2.0 und L-BGG-DVO als technische Grundlage in Bezug genommen und ist damit für barrierefreie kommunale Websites und Apps in der Praxis maßgeblich. 
Erläuterungen zu WCAG auf barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de
WCAG 2.1 im Original beim World Wide Web Consortium (W3C)

 

Landesrecht Baden-Württemberg

Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)

Worum geht es: Zentrale Landesnorm zu Benachteiligungsverbot, Barrierefreiheit, Leichter Sprache und Verbandsklagerecht; regelt in §§ 13 ff. Behindertenbeauftragte und Landesbeirat. Warum relevant für Kommunen: Gilt gemäß § 2 ausdrücklich auch für Gemeinden, Gemeindeverbände und der Landesaufsicht unterstehende juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Gesetzestext des L-BGG (PDF)
L-BGG im Volltext auf landesrecht-bw.de

Gesetz zur Änderung des L-BGG

Worum geht es: Verpflichtet öffentliche Stellen, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten, über Barrierefreiheit zu informieren und ein Beschwerdeverfahren vorzusehen. Warum relevant für Kommunen: Setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 landesrechtlich um und betrifft damit unmittelbar die digitalen Angebote der Kommunen. 
Änderungsgesetz zum L-BGG auf landesrecht-bw.de

L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO)

Worum geht es: Konkretisiert die Barrierefreiheitsanforderungen des L-BGG für Websites, Apps und elektronische Verwaltungsabläufe. Warum relevant für Kommunen: Gilt über § 2 L-BGG mittelbar auch für Kommunen und verweist technisch auf EN 301 549/WCAG 2.1 (siehe Hinweis oben). 
L-BGG-DVO im Volltext auf landesrecht-bw.de

§ 39 Landesbauordnung (LBO) – Barrierefreie Anlagen

Worum geht es: Verpflichtet zur barrierefreien Herstellung baulicher Anlagen, die überwiegend von Menschen mit Behinderung oder alten Menschen genutzt werden, sowie einer langen Liste weiterer Gebäudetypen (u. a. Verwaltungsgebäude, Versammlungsstätten, Schulen, Kindertageseinrichtungen). Warum relevant für Kommunen: Betrifft unmittelbar kommunale Gebäude wie Rathäuser, Bürgerämter, Schulen, Kindergärten, Bibliotheken, Sportstätten und Freizeiteinrichtungen; Ausnahmen sind nur eng begrenzt möglich. 
§ 39 LBO im Volltext
Landesbauordnung im Volltext (PDF)

DIN 18040-1 „Barrierefreies Bauen – Öffentlich zugängliche Gebäude“ (über VwV Technische Baubestimmungen)

Worum geht es: Technische Norm mit konkreten Planungsvorgaben (Maße, Bewegungsflächen, Türen, Rampen, Aufzüge, Sanitärräume, Kennzeichnungen u. a.), mit der die Anforderungen des § 39 LBO baulich umgesetzt werden; die Norm ist über die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) als Technische Baubestimmung verbindlich eingeführt. Warum relevant für Kommunen: Maßgeblich für die Planung, den Neubau und Umbau öffentlich zugänglicher kommunaler Gebäude (Rathäuser, Schulen, Bürgerbüros, Versammlungsstätten u. Ä.); wird bei Baugenehmigungsverfahren und eigenen Bauvorhaben der Kommune zwingend zugrunde gelegt.
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (PDF)
Informationen zu Technischen Baubestimmungen beim Land
Broschüre „Barrierefreies Bauen“ (PDF)

VwV Landeszentrum Barrierefreiheit (VwV LZ-BARR)

Worum geht es: Regelt Aufgaben und Organisation des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit des Landes (LZ-BARR). Warum relevant für Kommunen: Das LZ-BARR berät Kommunen und andere öffentliche Stellen praktisch bei der Umsetzung von Barrierefreiheit.  Verwaltungsvorschrift LZ-BARR (PDF)
Informationen des Gemeindetags Baden-Württemberg zum LZ-BARR

 

Landes-Anlaufstellen Baden-Württemberg

Institutionen, Anlaufstellen und Förderprogramme für Kommunen

Landesbehindertenbeauftragte

Worum geht es: Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen mit eigener Geschäftsstelle. Warum relevant für Kommunen: Erste Ansprechstelle bei Grundsatzfragen und Gesetzgebungsvorhaben (Beteiligungsrecht nach § 16 L-BGG). Landes-Behindertenbeauftragte (Website des Sozialministeriums)

Landes-Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Worum geht es: Gremium aus 25 Mitgliedern, das die Landesbehindertenbeauftragte berät und in Gesetzgebungsverfahren beteiligt wird. Warum relevant für Kommunen: Kommunale Landesverbände und kommunale Behindertenbeauftragte sind im Beirat vertreten.
Landes-Behindertenbeirat (Website des Sozialministeriums)

Kommunale Behindertenbeauftragte

Worum geht es: Ehren- oder hauptamtliche Ansprechperson für Behindertenbelange bei Stadt- und Landkreisen. Warum relevant für Kommunen: Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise; gefördert nach der VwV kommunale Behindertenbeauftragte (Kostenerstattung und Zuwendungsgewährung des Sozialministeriums).
Online-Antrag auf Landesförderung (service-bw.de)

Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ-BARR)

Worum geht es: Nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Sozialministeriums zur Beratung in Sachen Barrierefreiheit. Warum relevant für Kommunen: Berät öffentliche Stellen – auch Kommunen – kostenfrei zu Barrierefreiheit in Bau, Kommunikation und IT.
Website des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR)

KIV-Netzwerk „Für mehr Inklusion in Kommunen“

Worum geht es: Netzwerk Kommunaler Inklusionsvermittler mit Praxisprojekten in mehreren Landkreisen. Warum relevant für Kommunen: Unterstützt Kommunen praktisch beim Aufbau inklusiver Strukturen vor Ort. 
Website des KIV-Netzwerks

Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit

Worum geht es: Bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg angesiedelte Prüfstelle. Warum relevant für Kommunen: Überwacht die Einhaltung der BITV-/L-BGG-DVO-Vorgaben bei Websites und Apps öffentlicher Stellen, also auch bei Kommunen.
Website der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg

 

Praktische Hinweise für die kommunale Arbeit

  • Websites und Apps: Kommunale Websites und Apps müssen barrierefrei gestaltet sein und benötigen eine öffentlich zugängliche Erklärung zur Barrierefreiheit sowie einen Feedback-/Beschwerdemechanismus. Als technische Richtschnur dienen dabei die WCAG 2.1 (siehe Hinweis oben).

  • Kommunale Behindertenbeauftragte: Stadt- und Landkreise sind zur Bestellung einer kommunalen Behindertenbeauftragten oder eines kommunalen Behindertenbeauftragten verpflichtet; die Landesförderung ist jährlich bis 31.01. zu beantragen.

  • Bauleitplanung und öffentliche Gebäude: Barrierefreiheit ist als Belang in der Bauleitplanung und bei kommunalen Hochbaumaßnahmen zu berücksichtigen (Zusammenspiel von L-BGG, § 39 LBO und DIN 18040-1).

  • Planung nach DIN 18040-1: Bei Neubau, Umbau und Modernisierung öffentlich zugänglicher kommunaler Gebäude sollte die DIN 18040-1 von Anfang an in die Planung einbezogen werden, da Nachrüstungen deutlich aufwändiger sind als eine barrierefreie Erstplanung.

  • Beratung nutzen: Das LZ-BARR sowie das KIV-Netzwerk bieten kostenfreie Beratung und Praxishilfen speziell für Kommunen an.

  • Rechtsstand prüfen: Da mehrere der genannten Vorschriften regelmäßig geändert werden, empfiehlt sich vor Anwendung stets ein Blick in die aktuelle Fassung über die verlinkten Quellen.

 

Weiterführende Materialien:
Mustererklärung zur Barrierefreiheit
Bild
Tobias Spröhnle
Ihr Ansprechpartner zum Thema:
Referent Tobias Spröhnle

Tel.: +49 (0)711 225 72 - 22
E-Mail: tobias.sproehnle@gemeindetag-bw.de 
Inhaltsbild für Startseite
Bild
Symbolbild Menschenkette für Integration