Im sogenannten Trilogverfahren zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission wurde am 04.12.2025 eine politische Einigung zu Änderungen der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) erzielt. Ziel der Verordnung ist es, globale Entwaldung und Waldschädigung durch strengere Anforderungen entlang der Lieferketten zu reduzieren.
Die Einigung umfasst insbesondere wesentliche Erleichterungen für die Land- und Forstwirtschaft sowie für Unternehmen entlang der gesamten EU-Lieferkette. Zudem wurde der Anwendungsstart für alle Marktteilnehmer erneut verschoben und ist nun auf den 30. Dezember 2026 festgelegt. Dadurch erhalten die betroffenen Akteure zusätzliche Zeit, um die umfangreichen Sorgfaltspflichten und Nachweisanforderungen umzusetzen.
Der Gemeindetag verfolgt die Entwicklungen und bewertet deren Auswirkungen auf die kommunale Ebene. Weitere Informationen sowie eine regelmäßig aktualisierte Übersicht finden Sie im Mitgliederbereich.
Referent Stefan Braun
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