Die Wiederherstellungsverordnung befindet sich derzeit in der Umsetzungsphase und stellt die Mitgliedstaaten – und damit auch die Kommunen als mittelbare Adressaten – vor neue fachliche und organisatorische Anforderungen. Ziel der Verordnung ist es, geschädigte Ökosysteme schrittweise zu erhalten, zu verbessern und wiederherzustellen und damit einen wesentlichen Beitrag zum langfristigen Schutz der biologischen Vielfalt zu leisten.
Die konkrete Ausgestaltung der Umsetzung erfolgt auf nationaler Ebene und erfordert eine enge Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie weiteren betroffenen Akteuren. Dabei sind insbesondere Fragen zu Zuständigkeiten, Umsetzungsfristen und praktischen Anforderungen in vielen Bereichen noch offen und Gegenstand laufender Abstimmungen.
Der Gemeindetag begleitet die Entwicklungen und bereitet die relevanten Informationen für die kommunale Praxis auf. Weitere Informationen sowie eine fortlaufend aktualisierte Materialsammlung finden Sie im Mitgliederbereich.
Referent Stefan Braun
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