
Der Gemeindetag Baden-Württemberg ist der Landesverband der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Mit 1.065 Mitgliedsstädten und -gemeinden, die zusammen mehr als 7,7 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner (68 % der Bevölkerung Baden-Württembergs) vertreten, ist der Gemeindetag der größte kommunale Landesverband in Baden-Württemberg. Unsere kleinste Mitgliedsgemeinde hat weniger als 100 Einwohner, die größte Mitgliedsstadt über 116.000 Einwohner. Neben Städten und Gemeinden gehören dem Gemeindetag auch weitere kommunale Akteure als Mitglieder an.
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied im Gemeindetag können grundsätzlich alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg werden. Darüber hinaus können auch weitere kommunale Organisationen als Sondermitglieder aufgenommen werden. Dazu zählen insbesondere:
- kommunale Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Zweckverbände
- kommunale Unternehmen
Mitwirkung und Organisation
Die Mitgliedskommunen können aktiv an den politischen Positionen und Entscheidungen des Gemeindetags mitwirken. Über die Verbandsorgane sowie über verschiedene Gremien besteht die Möglichkeit, die Arbeit des Verbands unmittelbar mitzugestalten. Dazu gehören insbesondere:
- Mitgliederversammlung
- Landesvorstand
- Präsidium
- verschiedene Ausschüsse und Arbeitsgruppen
Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedskommunen bringen dort ihre Erfahrungen aus der kommunalen Praxis ein und wirken an der Entwicklung der verbandspolitischen Positionen mit.
Mehr Informationen rund um Gremien und Mitglieder des Gemeindetags Baden-Württemberg finden Sie im Mitgliederbereich.